lehrreich logo

lehrreich Wilmersdorf GmbH – Sebastian Zitzlaff & Caner Yildirim
Bundesallee 181 10717 Berlin
Fon: 030 857 33 497
Steuer-Nr: 27*416*50049

Vereinbarung

lehrreich Wilmersdorf GmbH, vertreten durch Sebastian Zitzlaff & Caner Yildirim – nachstehend lehrreich genannt –, vereinbart mit

Kann nachgereicht werden Hinweis: Steuernummer ist nicht die Steuer-ID!

Bankverbindung

exakt wie auf der Bankkarte (Vorname, Nachname)

– nachstehend Auftragnehmer*in genannt – Folgendes:

  1. Die Vergütung wird abhängig vom jeweils konkret zu vereinbarenden Lehrauftrag individuell ausgehandelt und ist Gegenstand einer gesonderten Einzelfallvereinbarung.
  2. Der*die Auftragnehmer*in ist nicht in einen festen Arbeitsablauf eingegliedert. Einzelne
    Hauptleistungspflichten ergeben sich ausschließlich im Fall individuell vereinbarter Lehraufträge als
    Vertragsbestandteil (Ort, Zeit).
  3. Der*die Auftragnehmer*in kann seine Bereitschaft, für lehrreich tätig zu werden, jederzeit beenden, das Gleiche gilt für lehrreich. Ein Vorlauf von wenigstens sieben Tagen soll dabei im gegenseitigen Interesse eingehalten werden.
  4. Es bestehen weder Berechtigungen noch Verpflichtungen der Parteien, Einzelaufträge vereinbaren zu müssen. Im Übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass keinerlei Weisungsbefugnis seitens lehrreich besteht.
  5. Der*die Auftragnehmer*in hat keinen Anspruch auf Entgelt bei Krankheit, Feiertagen, Urlaub oder auf sonstige Sozialleistungen seitens lehrreich.
  6. lehrreich behält keine Lohnsteuer ein. Der*die Auftragnehmer*in muss seine*ihre Einkünfte selbst dem
    zuständigen Finanzamt mitteilen.
  7. Der*die Auftragnehmer*in legt lehrreich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor, welches nicht älter als 3 Jahre ist. Für die Zeit bis zur Ausstellung eines solchen Zeugnisses versichert der*die Auftragnehmer*in, dass nichts vorliegt, was zu einer Eintragung in einem solchen Zeugnis führt.
  8. lehrreich arbeitet nach einem Kinderschutzkonzept. Der*die Auftragnehmer*in hat das Kinderschutzkonzept zur Kenntnis genommen und verpflichtet sich zu einem Verhalten, welches dem Kindeswohl zuträglich ist.
  9. Beide Vertragsparteien verpflichten sich dem Datenschutz und werden jeweils die zur Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Kontaktdaten von Schüler*innen ausschließlich im Rahmen dieser Tätigkeit verwenden. Diese Daten dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden und sind nach Beendigung der Tätigkeit unaufgefordert zu löschen.
  10. Der*die Auftragnehmer*in teilt das unentschuldigte Fehlen von Schüler*innen im Unterricht lehrreich zeitnah, jedoch bis spätestens am folgenden Arbeitstag 13 Uhr mit.
Unterschrift löschen
Auftragnehmer*in